Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Software CleanRoomTrendPro (CRTP) der

eurogard GmbH
Kasernenstr. 22
52064 Aachen
Deutschland

1. Vertragsgegenstand

(1) Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Nutzung der Software CleanRoomTrendPro (CRTP), einschließlich aller zugehörigen Komponenten, Konfigurationsdateien und Dokumentation (zusammen die „Software“), durch den Kunden.
(2) Die Software kann Drittprogramme enthalten oder gemeinsam mit diesen ausgeliefert werden, insbesondere Grafana, Grafana Loki und Grafana Alloy („Drittsoftware“).

2. Lizenzgewährung für CleanRoomTrendPro (CRTP)

(1) Die eurogard GmbH gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software in Objektcodeform auf der vereinbarten Anzahl von Systemen für die eigenen internen Geschäftszwecke zu installieren und zu nutzen.
(2) Eine Nutzung der Software zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte (z.B. als Software-as-a-Service oder Hosting für Drittkunden) ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Zustimmung der eurogard GmbH zulässig.

3. Rechte an der Software

(1) Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software stehen ausschließlich der eurogard GmbH oder deren Lizenzgebern zu.
(2) Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten.

4. Beschränkungen

(1) Der Kunde darf die Software, vorbehaltlich zwingenden Rechts, nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode zu ermitteln.
(2) Der Kunde darf die Software nicht verändern, anpassen oder abgeleitete Werke erstellen, es sei denn, die eurogard GmbH hat dies vorher schriftlich genehmigt.
(3) Der Kunde darf Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke, Marken oder sonstige Schutzrechtsvermerke an oder in der Software nicht entfernen oder verändern.

5. Drittsoftware und Open-Source-Komponenten

(1) Die Software wird gemeinsam mit Drittsoftware geliefert, die nicht Eigentum der eurogard GmbH ist. Dazu gehören insbesondere:

(2) Für diese Drittsoftware gelten ausschließlich die jeweiligen Dritt-Lizenzbedingungen (insbesondere AGPLv3 für Grafana und Loki sowie Apache License 2.0 für Alloy); sie werden dem Kunden mit der Auslieferung der Software in Textform (Lizenzdateien im Installationsverzeichnis) zur Verfügung gestellt.
(3) Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und den Lizenzbedingungen der Drittsoftware haben die Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittsoftware für diese Drittsoftware Vorrang.
(4) Soweit nach den einschlägigen Open-Source-Lizenzen ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht, kann der Kunde den Quellcode über die in Absatz 1 angegebenen Projektseiten oder – soweit dort angegeben – über die dort genannten Bezugswege erhalten.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Für die Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in einem gesonderten Vertrag oder in diesem Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die eurogard GmbH übernimmt für die mitgelieferte Drittsoftware keine Gewährleistung; es gelten insoweit ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen und Haftungsregelungen der Drittsoftware-Anbieter, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung der eurogard GmbH für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz – auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

7. Laufzeit und Beendigung

(1) Diese Vereinbarung tritt mit Installation oder erster Nutzung der Software durch den Kunden in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anderweitig vertraglich geregelt.
(2) Die eurogard GmbH kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kunden gegen diese Vereinbarung.
(3) Im Falle der Beendigung hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Software zu löschen oder unbrauchbar zu machen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8. Datenschutz

(1) Soweit bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Kunde für die Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
(2) Sofern die eurogard GmbH im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien vorab einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO schließen.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, Aachen, Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.